Bitte lies Dir alle Punkte vor Antragstellung in Ruhe durch

  1. Vor Antragstellung prüfst du bitte unbedingt, ob du eine Rechtschutz­­versicherung hast.

    Deckt diese Recht­schutz­versicherung Sozial- und Verwaltungs­verfahren ab, idealerweise Zivilrecht? Solltest du keine Rechtschutz­versicherung haben ist es gut zu wissen, dass für zivil­rechtliche Ansprüche in aller Regel eine dreimonatige Wartezeit erfüllt werden muss. Zurück­liegende Ereignisse sind dann nicht versichert. Im Sozialrecht ist es jedoch so, dass das maß­gebliche Ereignis die Antrag­stellung bei der Behörde ist. Prüfe dies bitte sorgfältig, da zwar das Verfahren bei den Behörden und vor dem Sozialgericht kostenfrei ist, jedoch Gutachterkosten kostspielig werden können. 

    Zivilrechtliche Ansprüche wären beispiels­weise: Der Arzt hat dich über die möglichen Folgen der Impfung nicht hinreichend aufgeklärt, so dass ein sogenannter Aufklärungs­mangel vorliegt und du folglich nicht ein­willigen konntest, da du über die Maßnahme nicht umfassend informiert warst. Dahingehend kann der Arzt in Haftung kommen.

    Oder der Pharmahersteller hat bei der Zulassung Fehler gemacht, die ihm bekannt waren und daraus sind dann Schäden entstanden – der Pharmahersteller hat beispiels­­weise ein unsicheres Produkt auf den Markt gebracht und haftet eben dafür. Oft wird hier damit argumentiert, dass bei der Covid19-Impfung der Hersteller aufgrund der Verträge nicht haftet. Das ist falsch. Er haftet sehr wohl, nur hat er sich vertraglich wohl zusichern lassen, dass die EU ihm die dadurch entstehenden Kosten ersetzt. Das ist ein Unterschied.

    Du siehst also, es gibt ver­schiedene Wege, die man bei einem Impfschaden gehen kann und verschiedene Ansprechpartner, die man in Haftung nehmen könnte. Es kann also zivilrechtliche Themen betreffen oder sozialrechtliche. Es kann um Schadensersatz gehen oder um Versorgung. In Österreich gibt es zudem noch eine einmalige Entschädigung bei schweren Impfkomplikationen für den kurzfristigen Schaden durch die Körperverletzung. Hingegen tritt der Staat in Deutschland nur ein, wenn es um dauerhafte Schäden geht – sicher ein Thema über das man sich gerichtlich auseinandersetzen kann. Insbesondere wenn die Zulassung auf EU Ebene geschieht.
  2. Führe ein Tagebuch zu allen körperlichen, seelischen etc. Veränderungen. Schreib dir auf, wer das bezeugen kann und notiere dir, wie es vorher gewesen ist. Es kann gut sein, dass du die Schädigung noch besser beschreiben und dar­legen musst. Dann hilft dir dieses Tagebuch.

    Trage dort alle Arztbesuche mit einem kurzen Bericht ein, das kannst du auch als Sprach­memos auf dem Handy oder Tablet machen, falls schreiben aufwendig wird. Wichtig ist, auch Details nach Monaten noch verfügbar zu wissen.

    Verweise auch bei neuen Diagnosen oder hinzu­kommenden Gesundheits­störungen, die nicht beispiels­weise durch einen Unfall bedingt sind informativ und konsequent auf die Impfung hin. Es soll vom behandelnden Arzt notiert werden. Die Impfung muss nicht ursächlich sein, sondern der Arzt soll dies in seine Bewertung des Geschehens mit auf­nehmen. Bedenke, am Ende musst immer du beweisen, dass du darauf hingewiesen hast.
  3. Sollten die Behörden von dir eine Einwilligung in daten­schutz­rechtliche Auskunfts­ersuchen gegenüber Dritten (Behörden, Versicherungen, Ärzte etc.) fordern, so solltest du sparsam damit umgehen. Die Behörde möchte generell einen Grund finden, um einen Impfschaden ablehnen zu können.

    Bringe notwendige Unterlagen generell lieber selbst bei, das ist dein gutes Recht. In der Regel sind die Ein­willigungs­formulare umfassend, fast grenzenlos – was dann auch ausgenutzt wird. Die Daten müssen bei dir erhoben werden.