Dein Antrag ist jetzt unterwegs an dein zuständiges Gesundheitsamt.

  1. Wieso faxen wir an das Gesundheits­amt? Das Gesundheits­amt ist für die Weitergabe des Antrages auf Versorgung an das Versorgungsamt zuständig und zugleich für die Risikosignalmeldung an die Über­wachungs­behörde für Arzneimittelsicherheit. In Deutsch­land beispielsweise das PEI.
  2. Die Behörden vergeben ein Aktenzeichen, eine Fallbearbeitungsnummer beim Institut für Arznei­mittel­sicherheit und ein Aktenzeichen für die Versorgungs­behörde. Diese werden dir mitgeteilt.

    Wir sind in dieses Verfahren nicht involviert und werden von den Behörden nicht informiert. Du kannst dich trotzdem jederzeit gern melden, wenn weitere Fragen auftauchen.
  3. Erfahrungsgemäß dauern die Verfahren bei den Versorgungsbehörden bis zu einem Jahr. Es ist ratsam, hier nach drei Monaten jeweils eine Sachstandsanfrage zu stellen. Wir stellen dafür kostenfrei und unverbindlich auf Anfrage einen Musterschriftsatz zur Verfügung.

Und zu guter Letzt:
Jederzeit kannst du uns über eine Email senden und Fragen stellen, wir beantworten diese zeitnah und mit bestem Wissen und Gewissen!